Führerschein entzogen: Kündigung rechtens

Frankfurt/Main (dpa) – Nach einem Autounfall und einem Führerscheinentzug kann auch die fristlose Kündigung einer Arzthelferin rechtens sein. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.

Die Richter wiesen damit die Klage der Arbeitnehmerin gegen einen Facharzt zurück (Az: 1 Ca 7502/07). Die Frau hatte nach dem Unfall mitgeteilt, dass sie den rund 30 Kilometer weiten Weg zwischen ihrem Wohnort und der Arbeitsstelle ohne Auto nicht mehr bewältigen könne. Auch das Angebot des Arztes, sie bis zum Ende des Fahrverbots unbezahlt freizustellen, lehnte sie «aus finanziellen Gründen ab». Schließlich sprach der Mediziner eine fristlose Kündigung aus, die vom Gericht bestätigt wurde. Die Richter sprachen von einem «rechtsmissbräuchlichen Verhalten» der Arbeitnehmerin, die die fristlose Kündigung offenbar nur aus dem Grund angefochten hatte, um Nachteile bei der Berechnung ihres Arbeitslosengeldes zu umgehen.