BAB statt Bafög

Die Berufsausbildungsbeihilfe – kurz BAB – ist das Bafög für Azubis.

Wer während der Ausbildung nicht bei seinen Eltern wohnen kann, erhält unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss für Miete und Lebensunterhalt von der Arbeitsagentur. Wichtig ist, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen. Denn rückwirkend gibt es die Leistung nur ab Monatsbeginn.

Auszubildende bekommen die BAB nur dann, wenn der Ausbildungsbetrieb nicht in einer zumutbaren Pendelentfernung zum Elternhaus liegt. Nicht mehr zumutbar ist laut einer Durchführungsanweisung der Bundesarbeitsagentur ein Fahrweg von mehr als zwei Stunden pro Tag. Azubis über 18 Jahren oder mit eigener Familie können auch dann Anspruch auf die Beihilfe haben, wenn die Wegstrecke kürzer ist.

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der Art der Unterkunft am Ausbildungsort und der Art der Ausbildung (beruflich oder berufsvorbereitend). Außerdem kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss für Fahrtkosten zwischen Unterkunft, Ausbildungsstätte und Berufsschule zahlen und unter Umständen die Kosten für eine Familienheimfahrt pro Monat übernehmen. Maximal wird derzeit ein Bedarf von 348 Euro zuzüglich Mietkosten (Pauschale plus Zuschlag) von bis zu 224 Euro anerkannt. Vom ermittelten Gesamtbedarf werden die Ausbildungsvergütung und ein Teil des Elterneinkommens abgezogen. Für Geschwister, die noch im Elternhaushalt leben oder Anspruch auf Unterhalt haben, gibt es weitere Freibeträge. Der verbleibende ungedeckte Bedarf entspricht der Höhe der BAB. Ob ein Antrag auf die Beihilfe Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich zumindest näherungsweise mit einem Online-Rechner der Arbeitsagentur ermitteln (babrechner.arbeitsagentur.de).

Weitere Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe gibt die Bundesarbeitsagentur im Internet (www.arbeitsagentur.de, Link Bürgerinnen und Bürger, Ausbildung, Finanzielle Hilfen). Bei der Service-Hotline 01801/555111 lassen sich zudem die wichtigsten Voraussetzungen für die Beihilfe abklären, hier gibt es auch Antragsunterlagen.