Leipzig (dpa) - Angestellten einer insolventen Firma darf auch in der Elternzeit gekündigt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch (30.9.) entschieden.
Während der Elternzeit sind Mütter vor Kündigungen geschützt - das gilt allerdings nicht, wenn ihr Arbeitgeber Insolvenz anmeldet. (Bild: dpa)
Es gab dem Insolvenzverwalter einer Computerfirma recht. Dieser hatte sich gegen die bayerischen Arbeitsschutzbehörden gewandt, die die Kündigung nur mit der Auflage genehmigt hatten, sie dürfe erst zum Ende der dreijährigen Elternzeit wirksam werden. So käme die Mutter wenigstens in den Genuss einer beitragsfreien Krankenversicherung. (Aktenzeichen: BVerwG 5 C 32.08).
Die obersten deutschen Verwaltungsrichter lehnten dies ab. «Das Verbot der Kündigung während der Elternzeit dient dem Schutz vor Verlust des Arbeitsplatzes und nicht dem Interesse an einer beitragsfreien Weiterversicherung in der gesetzlichen
Thüringen hat von allen Bundesländern den höchsten Anteil älterer Beschäftigter. mehr»
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