30.09.2009 | Beruf & Karriere
Bei Studienklagen: Rechtsschutzversicherung muss zahlen
Frankfurt/Main (dpa) - Rechtsschutzversicherungen sind verpflichtet, auch bei mehreren gegen verschiedene Universitäten parallel erhobenen Klagen auf Studienzulassung die Kosten zu übernehmen.
Die Rechtschutzversicherung greift auch bei Klagen auf einen Studienplatz. Auch dann, wenn gegen mehrere Unis parallel geklagt wird. (Bild: dpa)
Das geht aus einem am 29. September veröffentlichten, Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Die Richter gaben damit der Klage des Vaters einer angehenden Medizinstudentin gegen das Versicherungsunternehmen statt (AZ 7 U 114/08).
Der Vater hatte insgesamt acht Universitäten auf Zulassung der Tochter zum ersten klinischen Semester verklagt. Dabei ging es vor den jeweiligen Verwaltungsgerichten hauptsächlich um die Fragen der tatsächlichen Kapazitätsauslastung der Hochschulen. Unter Hinweis auf dieses angeblich «rein interne Verwaltungsverfahren» weigerte sich die Versicherung, die Gerichts- und
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Anwaltskosten zu übernehmen.
Laut OLG-Urteil umfasst der Privat-Rechtsschutz allerdings stets auch den Verwaltungsrechtsschutz auf dem Gebiet des Hochschulrechts. Die noch in Ausbildung befindliche Tochter sei beim Vater mitversichert, heißt es in der Entscheidung. Maßgeblich sei die Tatsache, dass die Klage «hinreichend Aussicht auf Erfolg» biete und auch nicht «mutwillig» erscheine. Der klagende Vater habe zulässigerweise «einen Verstoß gegen den verfassungsmäßig gewährleisteten Zulassungsanspruch seiner Tochter infolge fehlerhafter Kapazitätsberechnungen der Universitäten» reklamiert.
Quelle: dpa-info.com GmbH, kischuni.de-RedaktionDatum: 30.09.2009Mit dieser Veröffentlichung ist keine inhaltliche Prüfung und Empfehlung verbunden. Für alle präsentierten Nachrichten/Veranstaltungen sowie für die Qualität des jeweiligen Angebots zeichnen ausschließlich die Anbieter verantwortlich. kischuni.de übernimmt daher keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Zusätzlich werden diverse Nachrichten von Nachrichtenagenturen wie DPA oder DAPD veröffentlicht. Die Fotos werden entweder von der Nachrichtenagentur selber geliefert oder die kischuni.de-Redaktion verwendet Fotos von Shutterstock. In allen Fällen übernimmt kischuni.de keine Haftung für den Inhalt.