Abfindung: Fallstricke beim Arbeitslosengeld beachten

Berlin (dpa/tmn) – Bekommen Arbeitnehmer bei ihrer Entlassung eine Abfindung angeboten, prüfen sie die Konditionen besser genau. Denn für einen «Goldenen Handschlag» müssen sie unter Umständen Abstriche beim Arbeitslosengeld in Kauf nehmen.

Wird die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, zahle die Agentur für Arbeit erst nach einem sogenannten Ruhenszeitraum, erläutert Ulrich Theil von der Deutsche Rentenversicherung in Berlin. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld könne dabei bis zu einem Jahr ruhen.

In dieser Zeit besteht Theil zufolge auch kein Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz. Die Krankenversicherung lasse sich aber im Rahmen einer Familienversicherung oder durch eine freiwillige Versicherung fortführen. Auch um ihre Rentenbeiträge müssen Betroffene sich kümmern, wenn die Arbeitslosenhilfe ruht: Eine solche Phase lasse sich vom Rentenversicherungsträger als beitragsfreie Zeit anrechnen. Dann wird die Zeit trotzdem für die Rentenberechnung berücksichtigt.