Abgelaufenes Süßes gegessen: Kündigung unwirksam

Hameln/Rinteln (dpa) – Die Kündigung von sechs Mitarbeitern einer Marktkauf-Filiale in Rinteln, die abgelaufene Süßigkeiten aus der Auslage gegessen hatten, ist unwirksam.

Die Angestellten waren von dem zu Edeka Minden/Hannover gehörenden Unternehmen vor die Wahl gestellt worden, entweder eine Strafanzeige zu erhalten oder selbst zu kündigen. Vor dem Arbeitsgericht Hameln erreichten sie jetzt die Unwirksamkeit der von ihnen selbst ausgesprochenen Kündigungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Andreas Laubig, Sprecher von Edeka Minden/Hannover, wollte inhaltlich zu dem Urteil nicht Stellung nehmen, weil die Urteilsbegründung noch nicht vorlag.

Bundesweit Schlagzeilen hatte im Sommer der Fall der Berliner Supermarkt-Kassiererin «Emmely» gemacht. Ihr war nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt worden, weil sie zwei Pfandmarken im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte die Kündigung im Februar für rechtens erklärt und keine Revision zugelassen. Dennoch liegt das Verfahren jetzt beim Bundesarbeitsgericht: Der 3. Senat des BAG gab im Juli einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde der 50-jährigen Klägerin statt.

Im Marktkauf Rinteln war es nach Aussage der Kläger dagegen gängige Praxis, dass aussortierte und für den Müll bestimmte Süßigkeiten von den Mitarbeitern gegessen werden durften. Das wurde während der Beweisaufnahme vor dem Arbeitsgericht auch von einem früheren Marktleiter bestätigt.

Der Anwalt des Unternehmens hatte indes geltend gemacht, dass keiner der von Marktkauf gehörten Abteilungsleiter sich an eine derartige Erlaubnis erinnern könne. Die beim Warendiebstahl per Videoüberwachung erwischten Mitarbeiter hätten diese Erlaubnis selbst auch nicht erwähnt.

Das Arbeitsgericht Hameln begründete sein Urteil mit den glaubhaften Aussagen des ehemaligen Marktleiters, dass es die generelle Erlaubnis zum Verzehr abgeschriebener Waren tatsächlich gegeben habe. Zwei der betroffenen Mitarbeiter gehörten Marktkauf bereits 26 Jahre an.