Agentur muss auch Bewerbungsreise ins Ausland zahlen

Darmstadt (dpa) – Die Arbeitsagenturen müssen Bewerbungsreisen von Arbeitssuchenden auch ins Ausland bezahlen. Das hat das Hessische Landessozialgericht im Fall eines Mannes klargestellt, der zur Vorstellung nach Irland gereist war.

Die Arbeitsagentur hatte die Kostenübernahme abgelehnt mit dem Hinweis, dass dies im Gesetz nicht vorgesehen sei. Dies sahen die Darmstädter Richter in dem Urteil (Az.: L 7 AL 15/09) allerdings ganz anders: Zum Jahresbeginn 2009 sehe das novellierte Arbeitsförderungsrecht ohnehin eindeutig die Möglichkeit vor, Bewerbungsgespräche innerhalb der EU, aber auch in der Schweiz zu unterstützen. Aus der Gesetzesbegründung gehe eindeutig hervor, dass dies auch schon vor der Neufassung möglich gewesen ist.

Der strittige Fall fiel noch unter die alte Rechtslage. Der Kläger hatte 200 Euro Reisekostenzuschuss beantragt. Nach dem Gespräch war er fast zwei Jahre bei einer Firma in Dublin beschäftigt.