Anhaltender Kita-Streik: Eltern müssen zur Arbeit

Stuttgart/Heidelberg (dpa/tmn) – Bei einem länger andauernden Streik an der Kita dürfen berufstätige Eltern der Arbeit nicht fernbleiben. Schließlich hätten sie die Möglichkeit, eine alternative Betreuung zu organisieren.

Das sagte Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Stuttgart. Anders sehe das bei einem Warnstreik oder einem unvorhersehbaren Streiktag aus, der die Eltern überrascht. Bleibt die Kita dann geschlossen, dürften die Eltern im Notfall bei der Arbeit fehlen, wenn sie keine andere Versorgungsmöglichkeit für ihr Kind haben. In diesem Fall besteht laut Bauer auch der Vergütungsanspruch weiter.

Michael Eckert sieht dagegen keinen Vergütungsanspruch, wenn Eltern wegen eines Streiks der Arbeit fernbleiben. Wird ein Kind krank und fehlt ein Elternteil deshalb bei der Arbeit, sei das anders. Dabei handele es sich um ein individuelles Ereignis, erläuterte der Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Heidelberg.