«Anschreiben» in Kantine: Kündigung unwirksam

Frankfurt/Main (dpa) – Großzügigkeiten wie das Anschreibenlassen oder Geldborgen müssen nicht automatisch zur fristlosen Kündigung einer Kantinenleiterin wegen Untreueverdachts führen.

Das geht aus einem Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor. Die Richter gaben damit der Klage einer Angestellten gegen ein Getränkeunternehmen statt und wiesen die Berufung der Firma gegen ein gleichlautendes Urteil aus erster Instanz zurück (AZ 17 Sa 194/09).

Die Kantinenleiterin wurde von dem Unternehmen für zahlreiche Ungereimtheiten in der Kasse verantwortlich gemacht. Vor Gericht wehrte sie sich mit dem Hinweis auf die von der Firmenleitung geduldeten Praktiken in der Kantine gegen den Untreuevorwurf. So habe sogar der Betriebsleiter beim Mittagessen «anschreiben lassen», wenn er seine Geldbörse zu Hause vergessen habe. Andere Mitarbeiter hätten sich aus der Kantinenkasse Kleingeld geborgt, um Zigaretten aus dem Automaten ziehen zu können. Auch das sei von der Firmenleitung toleriert worden.

Laut Urteil gibt es durch die unorthodoxen Zahlungsmethoden in der Kantine vielerlei Ursachen für Fehlbestände und Differenzen in der Kasse. Weil dies von der Firma geduldet worden sei, müsse sich die Leiterin deshalb nicht den Vorwurf der Untreue hinnehmen. Die deshalb ausgesprochene Entlassung müsse deshalb als gegenstandslos angesehen werden, so die Richter.