Anstellung von Nachwuchsforscher: Keine Altersgrenze

Köln (dpa/tmn) – Altersgrenzen für die Anstellung von Nachwuchswissenschaftlern sind unzulässig. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (Az.: 7 Sa 1132/08).

Demnach ist es als verbotene Altersdiskriminierung anzusehen, wenn Hochschulen wissenschaftlichen Nachwuchs generell nur bis zum Ende ihres 40. Lebensjahres beschäftigen.

In dem Fall hatte ein Wissenschaftler geklagt, der auf einer befristeten Universitätsstelle an seiner Habilitation gearbeitet hatte. Als er die vorgegebene Altersgrenze von 40 Jahren für die Stelle überschritt, wurde sein Vertrag nach einer Übergangszeit von sechs Monaten nicht mehr verlängert.

Damit verstieß die Uni allerdings gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, urteilten die Richter. Eine solche Vorgabe lasse sich auch nicht mit dem Ziel der Universität rechtfertigen, den Altersschnitt von Professoren bei ihrer ersten Berufung zu senken.