Arbeitgeber helfen bei Rückkehr nach Krankheit

Berlin (dpa/tmn) – Egal ob ein Mitarbeiter sein Rückenleiden auskurieren musste oder eine Krebs-Erkrankung hinter sich hat: Wer nach langer Krankheit an den Arbeitsplatz zurückkehrt, kann nicht einfach da wieder anfangen, wo er vorher aufgehört hat.

Seit 2004 sind Unternehmen verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement einzurichten und damit ihren Mitarbeitern den Wiedereinstieg zu erleichtern. «Nach sechs Wochen Krankheit wird der betroffene Mitarbeiter angeschrieben und bekommt eine Eingliederung angeboten», erklärt Gustav Pruß, Geschäftsführer des Vereins der zertifizierten Disability-Manager (VDiMA) in Berlin. Disability-Manager sind vor allem in Großbetrieben für die Koordinierung der Wiedereingliederung zuständig. In kleineren Firmen werden sie bei Bedarf angefordert.

Das Angebot zur Wiedereingliederung muss der erkrankte Mitarbeiter nicht annehmen, wie Experte Pruß erklärt. Schließlich enthalte es sein Einverständnis, dass eine Eingliederungskommission über die Krankengeschichte informiert wird. Der Kommission gehören zum Beispiel ein Mitarbeiter der Personalabteilung sowie der Wiedereingliederungs-Experte des Betriebs an. Eine Eingliederungsvereinbarung hat viele Vorteile: «Der Mitarbeiter bekommt wieder eine berufliche Perspektive und die Chance, in seinen Job zurückzukehren.» Der Arbeitgeber kann relativ schnell wieder über die Arbeitskraft des Mitarbeiters verfügen und spart daher Geld.

Was genau zu tun ist, um einen Mitarbeiter wieder fit für den Job zu machen, hängt vom Einzelfall ab, wie Renate Thiemann, Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin, erläutert: «Das kann ein besonderer Bürostuhl sein, der Rückenleiden verhindert, oder eine sehbehindertengerechte Ausstattung des Bildschirmarbeitsplatzes.»

Die Rentenversicherung gehört neben Krankenkassen, gesetzlicher Unfallversicherung und Integrationsämtern zu den Rehabilitationsträgern, die die Wiedereingliederung finanzieren. Dieses finanzielle Engagement ist nicht ganz uneigennützig. Es geht den Kostenträgern auch darum, noch höhere Kosten in der Zukunft zu vermeiden. Wenn der Mitarbeiter nicht mehr im angestammten Beruf arbeiten kann, sei auch die Finanzierung einer Weiterbildung möglich, erklärt Thiemann: «Eine Krankenschwester, die körperliche Tätigkeiten nicht mehr ausführen kann, könnte dann etwa zur Pflegedienstleiterin qualifiziert werden.»

Disability-Manager haben dabei die Aufgabe, diesen Prozess zu steuern, erklärt Pruß. «Die Frage lautet immer: Wo können wir den Mitarbeiter einsetzen – mit seinen Einschränkungen, aber auch mit seiner beruflichen Qualifikation?» Wenn der Arbeitnehmer noch nicht in der Lage ist, in Vollzeit zu arbeiten, kommt auch ein stufenweiser Einstieg in den Job in Betracht.

«Nach dem Hamburger Modell ist es möglich, dass der Arbeitnehmer zunächst nur einige Stunden arbeitet und dann schrittweise wieder zur vollen Arbeitszeit zurückkehrt», erklärt Friedrich Mehrhoff, Experte für Wiedereingliederung bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Berlin. Wichtig sei dabei, dass der Mitarbeiter in dieser Zeit nicht nur medizinisch, sondern rundum betreut wird: «Ein Arbeitnehmer wird nicht nur deswegen wieder arbeitsfähig, weil die Wunde geschlossen ist.»