Arbeitgeber müssen Mobbing einen Riegel vorschieben

Bonn (dpa/tmn) – Arbeitgeber sollten Mobbing nicht ignorieren. Die Folgen können nicht nur für das Arbeitsklima erheblich sein, sondern auch für die Produktivität, so der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn.

Außerdem drohen unter Umständen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Im schlimmsten Fall müsse sich der Arbeitgeber wegen mangelnder Fürsorge vor Gericht verantworten. Mobbing reicht von Anschreien, Telefonterror, Drohungen und Redeverbot bis zu sexueller Belästigung und körperlicher Gewalt.

Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund werden jeden Tag mehr als 1,5 Millionen Arbeitnehmer gemobbt. Fast die Hälfte (43,9 Prozent) aller Mobbing-Opfer erkranken infolge des Mobbings. Die Ursache der Mobbing-Vorfälle seien häufig ungelöste Konflikte, die von den Vorgesetzten nicht angegangen wurden. Schweigen und Passivität könnten aber dazu beitragen, dass sich der Konflikt verstärkt, so der Fachverlag. Dann bestehe das Risiko, dass vom Arbeitgeber geschätzte Mitarbeiter über Wochen hinweg krankgeschrieben sind oder irgendwann kündigen.

Mobbing sollte aber auch so früh wie möglich ein Riegel vorgeschoben werden, weil Arbeitgeber für den Schutz der Persönlichkeit und der Gesundheit des Arbeitnehmers verantwortlich sind. So schreibt es Paragraf 241 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor. Das Betriebsverfassungsgesetz (Paragraf 75 Absatz 2) legt außerdem fest, dass der Arbeitgeber und der Betriebsrat die freie Entfaltung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern haben. Wird das unterlassen, kann ein Arbeitnehmer unter Umständen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen.

Arbeitsgerichte geben Mobbing-Opfern den Angaben zufolge immer häufiger Recht: So urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Vorgesetzten über einen längeren Zeitraum schikaniert wurde, seinen Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagen kann. Der Arbeitgeber haftet für Verdienstausfall, Behandlungskosten und Schmerzensgeld (Aktenzeichen: 8 AZR 593/06). In einem anderen Fall war die Klägerin Jahre lang den Attacken der Vorgesetzten und Kollegen ausgesetzt. Das Arbeitsgericht Dresden sprach ihr Schmerzensgeld zu (Aktenzeichen: 5 Ca 5954/02).