Arbeitnehmer müssen sich unverzüglich krankmelden

Heidelberg (dpa/tmn) – Arbeitnehmer müssen im Krankheitsfall ihrem Arbeitgeber Bescheid sagen, dass sie zu Hause bleiben. Sie sind außerdem auch verpflichtet, sich die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt bestätigen zu lassen – in jedem Fall, wenn sie länger erkrankt sind.

«Das sind zwei voneinander unabhängige Pflichten», sagte Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Schon wer nur gegen eine von beiden verstößt, müsse damit rechnen, dass das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben könnte.

Der Arbeitgeber hat einen Anspruch darauf, «unverzüglich» informiert zu werden, wenn ein Mitarbeiter wegen Krankheit nicht arbeiten kann. Das heißt, unbedingt schon am ersten Fehltag und möglichst, sobald feststeht, dass der Arbeitnehmer zu Hause bleibt. «Wenn man nach einem Verkehrsunfall bewusstlos im Krankenhaus liegt, kann einem natürlich niemand vorwerfen, sich nicht gleich gemeldet zu haben», sagte Eckert, der auch Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins ist. Bei einer Grippe sei es dagegen selbstverständlich, gleich morgens kurz bei der Arbeit anzurufen.