Arbeitsgericht: Kurzarbeitergeld trotz Kündigung

Erfurt (dpa) – Beschäftigte haben trotz Kündigung Anrecht auf Kurzarbeitergeld. Mit diesem Urteil gab das Bundesarbeitsgericht in Erfurt einem Maurer aus Schleswig-Holstein recht (5 AZR 310/08 vom 22. April).

Ihm war im Januar 2007 wegen fehlender Aufträge zum 31. März gekündigt worden. Im Februar und März zahlte sein Betrieb nur Kurzarbeitergeld, den Kläger nahm er wegen der Kündigung aus mit Hinweis auf Paragraf 172 des Sozialgesetzbuches (SGB III). Damit konnte er sich sich auch in den ersten Instanzen durchsetzen. Das Bundesarbeitsgericht kassierte nun diese Urteile und sprach dem Maurer den Bruttolohn in Höhe des Kurzarbeitergeldes zu.