Arbeitslos – und nun? Rasch reagieren ist Pflicht

Berlin/Nürnberg (dpa/tmn) – Tut mir leid, aber ich muss Sie leider entlassen. Oft trifft dieser Satz Mitarbeiter unvorbereitet. Viele sind zuerst einmal geschockt, sagt Claudia Falk vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Das Problem ist aber, dass man schnell handeln muss.

Fristen: Im Regelfall muss man sich drei Monate vor Ende der Arbeitszeit bei der Arbeitsagentur melden, erklärt Martin Künkler von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen in Berlin. Sind es bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, müssen Betroffene sofort handeln. Dann gelten verschärfte Fristen, und man muss sich innerhalb von drei Werktagen melden. Der Sinn dieser Fristen sei es, die Eingliederung zu beschleunigen, erläutert Anja Huth, Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.

Strafen: Für Künkler sind die Fristen jedoch problematisch. Sie sind eine üble Falle für viele Menschen, denen gekündigt wurde, berichtet Künkler aus langjähriger Erfahrung. Denn wer sie nicht einhält, wird mit Sperrzeiten bestraft. Im Jahr 2009 gab es rund 342 000 solcher Fälle, sagt Künkler. Meist werden Nachzügler für eine Woche vom Arbeitslosengeld I gesperrt. Das ist ein Verlust von durchschnittlich 175 Euro.

Meldung: Generell gilt, dass man sich persönlich bei seiner zuständigen Arbeitsagentur arbeitssuchend meldet, erklärt Huth. Zur Wahrung der Frist reiche es aus, sich telefonisch oder schriftlich zu melden. Dazu reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus. Die persönliche Meldung müsse aber nachgeholt werden.
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Ansprüche: Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben Entlassene, wenn sie die Anwartschaftszeit erfüllen. Dass ist dann der Fall, wenn man in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, sagt Huth. Dabei würden auch Zeiten von Kurzarbeit, Wehr- und Zivildienst oder der Bezug von Mutterschaftsgeld berücksichtigt.

Die Dauer des Anspruches auf ALG I hängt davon ab, wie lange man in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig war. Außerdem sei die Bezugsdauer vom Lebensalter abhängig. Im Regelfall wird für 12 Monate Arbeitslosengeld I gezahlt, erklärt Huth.

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Ältere über 50 Jahre könnten bis zu 24 Monate ALG I erhalten. Empfänger erhalten 60 Prozent vom letzten Nettogehalt. Wer Kinder hat, bekommt 67 Prozent. Um das ALG I ausgezahlt zu bekommen, müssen sich Betroffene noch ein weiteres Mal bei der Arbeitsagentur melden, wie Künkler betont.

Tücken beim Antrag: Beim Antrag auf ALG I ist die Arbeitgeberbescheinigung entscheidend, sagt Künkler. In dieses Formular trägt der Arbeitgeber den Verdienst ein. Die Angaben müssen vollständig sein, denn bei der Berechnung des ALG I spielen auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine Rolle. Auch der Grund für die Entlassung, den der Arbeitgeber einträgt, ist wichtig. Wenn herauszulesen ist, dass der Arbeitnehmer die Kündigung selbst verursacht hat, droht eine weitere Sperrzeit.
Erst den Urlaub aufbrauchen

Vor Beginn der Arbeitslosigkeit sollte auf alle Fälle der Resturlaub genommen werden. Denn nicht genommene Urlaubstage wirken wie Karenztage, die den Beginn des Anspruchs auf Arbeitslosengeld verzögern. Wie Stefan Reuther vom Arbeitslosenverband Deutschland in Berlin sagt, ist es außerdem wichtig, sich so früh wie möglich um eine neue Stelle zu kümmern. Dafür müssen der Lebenslauf auf den aktuellen Stand gebracht und vom bisherigen Arbeitgeber ein Zeugnis eingeholt werden.