Arbeitslos: Urlaub rechtzeitig genehmigen lassen

Offenbach (dpa/tmn) – Wer sich arbeitslos gemeldet hat, muss seine Urlaubspläne frühzeitig mit der zuständigen Arbeitsagentur absprechen. Darauf weist die Arbeitsagentur in Offenbach hin.

Andernfalls riskierten Arbeitslose, dass ihnen die Unterstützung gestrichen wird. Unter Umständen müssen sie sogar Leistungen zurückzahlen, wenn sie ohne die Zustimmung der Behörde in die Ferien fahren.

Generell dürfen Bezieher von Arbeitslosengeld 21 Kalendertage im Jahr verreisen, ohne Einbußen fürchten zu müssen. Das gilt aber nur unter der Voraussetzung, dass die Reise die Arbeitssuche nicht beeinträchtigt. So könne die Agentur Urlaubspläne ablehnen, wenn der Arbeitslose deswegen eine Weiterbildung verschieben, ein Vorstellungsgespräch absagen oder ein Jobangebot ablehnen müsste.