Arbeitsministerium informiert über Kündigungsschutz

Berlin (ddp.djn). Tipps zum Thema Kündigungsschutz gibt das Bundesarbeitsministerium in einer aktualisierten und neu aufgelegten Broschüre (Download im Internet unter bmas.de, Thema Arbeitsrecht, Publikationen). Auf knapp 70 Seiten werden unter anderem mögliche Kündigungsgründe, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern einzuhaltenden Kündigungsfristen sowie die formalen Kriterien einer gültigen Kündigung erläutert.

Ausführlich geht die Publikation auf die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ein. So wird erklärt, in welchen Betrieben das Gesetz überhaupt gilt und welche Beschäftigten von den Regelungen profitieren. Darüber hinaus erläutert das Ministerium, welche Personengruppen (beispielsweise Schwangere, Eltern in Elternzeit oder Betriebsräte) besonders gegen eine Kündigung geschützt sind und aus welchen Gründen eine Kündigung auch dann rechtswidrig sein kann, wenn das KSchG nicht greift. Im Anhang der Broschüre sind das KSchG sowie die für das Thema relevanten Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches abgedruckt.