Auch Studenten sind gesetzlich unfallversichert

Kiel (dpa/tmn) – Wie Arbeitnehmer im Beruf sind Studenten an der Hochschule durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Wenn sie Vorlesungen, Seminare oder Bibliotheken besuchen, sind sie nach Angaben der Unfallkasse Nord in Kiel gesetzlich versichert.

Um den Schutz im Ernstfall in Anspruch zu nehmen, sollten Studierende einen Unfall so schnell wie möglich der Leitung ihres Hauptfachbereichs melden und dem behandelnden Arzt mitteilen, dass der Unfall mit dem Besuch der Hochschule zusammenhängt. Dann entfalle die Praxisgebühr. Auch auf dem Weg zu Studienveranstaltungen gilt laut der Unfallkasse Nord der Unfallschutz – ebenso wie auf dem Weg zu Immatrikulation. Dagegen sind Schadensfälle während einer Studienarbeit zu Hause oder auf privater Studienfahrt nicht versichert. Der Versicherungsschutz erlösche auch, wenn Studierende den Weg zur Hochschule für private Zwecke wie einen Einkauf unterbrechen.