Ausbildung: Schon gegen Berufsunfähigkeit versichern

Halle (dpa/tmn) – Ein falscher Schritt auf dem Baugerüst – und der Weg in den Beruf kann schon am ersten Tag als Azubi vorbei sein. Für solche Fälle sollten sich Lehrlinge rechtzeitig mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.

Das rät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle. Denn in den ersten Berufsjahren hätten Lehrlinge keine Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie erwerbsunfähig werden.

Mit Beginn der Lehre sind Azubis außerdem nicht mehr automatisch über die Eltern krankenversichert. In der Regel müssen sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse Pflichtmitglied werden. Wer dabei zum Beispiel auf Naturheilkunde oder homöopathische Verfahren Wert legt, sollte aber genau hinschauen: Zwar seien die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen zu etwa 95 Prozent gleich. Unterschiede könne es aber durch Zusatzangebote und Wahltarife geben.