Ausbildungsbetreuer hilft Azubis bei Problemen

Berlin (dpa/tmn) – Azubis haben Anspruch darauf, das gesamte Rüstzeug für ihren Beruf vermittelt zu bekommen. «Hat der Auszubildende das Gefühl, dass ihm nicht alle Dinge beigebracht werden, die er lernen soll, kann er sich an einen Ausbildungsbetreuer wenden.»

Dies sagte Esther Hartwich vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin. Der kann im Zweifelsfall unklare Punkte klären. Was dem Auszubildenden genau beigebracht werden muss, steht in der Ausbildungsordnung.

Viele Azubis seien durch die Details in den Verträgen allerdings überfordert. Kann das Unternehmen nicht alle Inhalte vermitteln, müsse es sich darum kümmern, dass sie dem Auszubildenden auf anderem Weg beigebracht werden, erklärte Hartwich. «Das kann zum Beispiel in einem anderen Betrieb sein.» Hat eine Tätigkeit nichts mit dem eigentlichen Beruf zu tun, habe der Azubi das Recht, die Arbeit abzulehnen. «Tägliche private Botengänge für den Chef zum Postenkasten wären solch ein Fall.»

Ausbildungsbetreuer können auch bei anderen Fragen ein guter Ansprechpartner sein – zum Beispiel wenn es um die Freistellung von Unter-18-Jährigen für die Berufsschule geht. «Hat der Azubi einmal in der Woche fünf Stunden Berufsschule, wird diese Zeit auf acht Arbeitsstunden angerechnet», sagte Hartwich. Er müsse damit einen Tag nicht im Betrieb arbeiten. Blockunterricht von 25 Stunden in der Woche werde auf 40 Arbeitsstunden angerechnet. In diesem Fall müsse der Azubi eine ganze Woche von der Arbeit im Unternehmen freigestellt werden.

Volljährige dagegen müssten nur für die Zeit in der Berufsschule freigestellt werden, eine Anrechnung auf die Arbeitszeit gebe es für sie nicht, erklärte Hartwich. Überstunden muss außerdem kein Auszubildender umsonst machen: «Sie haben Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich.» Volljährigen stehen außerdem 24 Urlaubstage im Jahr zu, für Unter-18-Jährige sind es 25, für Unter-17-Jährige 27 und für Minderjährige unter 16 Jahren sogar 30 Werktage pro Jahr.

Grundsätzlich haben Auszubildende die Möglichkeit, ihre Ausbildung zu verkürzen. «In vielen Berufen verringert sich die Zeit für Abiturienten auf zwei Jahre», sagte Hartwich. Azubis könnten aber auch während der Ausbildung beantragen, vorzeitig zur Prüfung zugelassen zu werden. Manchmal käme auch beides vor. Aber auch eine Verlängerung der Lehre ist möglich, wenn der Auszubildende eine Prüfung nicht besteht – «und zwar bis zum nächsten Prüfungszeitraum und maximal ein Jahr.» Damit soll sichergestellt werden, dass der Azubi seine Ausbildung auch wirklich abschließen kann.