Bei Studienklagen: Rechtsschutzversicherung muss zahlen

Frankfurt/Main (dpa) – Rechtsschutzversicherungen sind verpflichtet, auch bei mehreren gegen verschiedene Universitäten parallel erhobenen Klagen auf Studienzulassung die Kosten zu übernehmen.

Das geht aus einem am 29. September veröffentlichten, Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Die Richter gaben damit der Klage des Vaters einer angehenden Medizinstudentin gegen das Versicherungsunternehmen statt (AZ 7 U 114/08).

Der Vater hatte insgesamt acht Universitäten auf Zulassung der Tochter zum ersten klinischen Semester verklagt. Dabei ging es vor den jeweiligen Verwaltungsgerichten hauptsächlich um die Fragen der tatsächlichen Kapazitätsauslastung der Hochschulen. Unter Hinweis auf dieses angeblich «rein interne Verwaltungsverfahren» weigerte sich die Versicherung, die Gerichts- und Anwaltskosten zu übernehmen.

Laut OLG-Urteil umfasst der Privat-Rechtsschutz allerdings stets auch den Verwaltungsrechtsschutz auf dem Gebiet des Hochschulrechts. Die noch in Ausbildung befindliche Tochter sei beim Vater mitversichert, heißt es in der Entscheidung. Maßgeblich sei die Tatsache, dass die Klage «hinreichend Aussicht auf Erfolg» biete und auch nicht «mutwillig» erscheine. Der klagende Vater habe zulässigerweise «einen Verstoß gegen den verfassungsmäßig gewährleisteten Zulassungsanspruch seiner Tochter infolge fehlerhafter Kapazitätsberechnungen der Universitäten» reklamiert.