Betriebsbedingte Kündigung: Alter ist Kriterium

Mainz (dpa) – Die Berücksichtigung des Alters bei einer betriebsbedingten Kündigung ist zulässig. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Urteil.

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines 57-jährigen Druckhelfers ab. Der Arbeitgeber hatte mehreren Mitarbeitern aus betrieblichen Gründen gekündigt und sich bei der Auswahl an verschiedenen Kriterien wie dem Alter, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und an Unterhaltspflichten orientiert. Der Gekündigte hielt das Auswahlsystem für rechtswidrig. Der Arbeitgeber hätte in keinem Fall das Lebensalter mit einbeziehen dürfen.

Das LAG sah dies anders. Da ältere Arbeitnehmer es schwerer hätten, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, sei die Berücksichtigung des Alters zulässig. Außerdem argumentiere der Kläger widersprüchlich. Denn ohne Berücksichtigung seines Alters hätte er noch weniger Punkte erreicht, da er dem Betrieb erst seit wenigen Jahren angehöre.