Betriebsrat hat Anspruch auf Internetzugang

Stuttgart/Berlin (dpa/tmn) – Ein Betriebsrat hat Anspruch auf einen Internetzugang. Entsprechend entschied das Landesarbeitsgericht Stuttgart (Az.: 12 TaBV 17/08), wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt.

In dem Fall hatte ein Betriebsrat vom Arbeitgeber einen Internetzugang verlangt, um seinen Aufgaben nachgehen zu können. Er wies darauf hin, dass viele relevante Informationen zu betrieblichen Problemen aus dem Internet zu beziehen seien. Der Arbeitgeber sah diese Notwendigkeit nicht.

Die Richter in der Berufungsinstanz bestätigten den Anspruch jedoch. Der Zugang zum Web sei Voraussetzung dafür, dass der Betriebsrat seine Tätigkeit angemessen wahrnehmen kann. Dies gelte in besonderem Maße für das Initiativrecht des Betriebsrates, Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung zu machen.