Betriebsrat: Recht auf Schulung zu Strafvorschriften

Köln/Berlin (dpa/tmn) – Betriebsräten steht eine Schulung über die Strafvorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes zu. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (Az.: 14 Ta BV 44/07).

Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin mit. Demnach gehört es zum Grundwissen von Betriebsräten, diese Vorschriften zu kennen. Die Kosten für eine entsprechende Schulung muss der Arbeitgeber daher tragen.

In dem Fall wollte ein Betriebsratsmitglied an einem Seminar über strafrechtliche Risiken seines Amtes teilnehmen. Sein Arbeitgeber weigerte sich aber, ihn dafür freizustellen und die Kosten zu übernehmen. Als Grund führte er an, dass die Schulung für die Tätigkeit als Betriebsrat nicht erforderlich sei.

Das sahen die Richter anders: Kenntnisse über solche Rechtsgrundlagen gehörten vielmehr zum Basiswissen für Betriebsräte. Dazu gehöre auch die Regelung des Betriebsverfassungsgesetzes, die eine Begünstigung von Betriebsräten untersagt – etwa durch mehr Urlaubstage, eine verbilligte Werkswohnung oder Personalrabatte. Da es hierbei schwierig sei, die Grenze zwischen Erlaubtem und Verbotenem zu ziehen, sei es umso wichtiger, dass Betriebsräte die Gesetze und Rechtsprechung gut kennen.