Betriebsratstreffen im Urlaub ohne bezahlte Freistellung

Bonn/Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Wer in seinem Urlaub an Betriebsratssitzungen teilnimmt, kann für diese Zeit keine bezahlte Freistellung vom Arbeitgeber beanspruchen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Bonn hervor (Az.: 3 Ca 1643/08).

Darauf weist der Bund-Verlag in Frankfurt hin. Zwar haben Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz generell einen Anspruch darauf, für ihre Tätigkeit freigestellt zu werden. Ein Urlaubstag ist den Angaben zufolge aber kein betriebsbedingter Grund, der eine bezahlte Freistellung rechtfertigt.

Vielmehr dürften Arbeitnehmer ihre Urlaubszeiträume frei wählen – das schreibt das Bundesurlaubsgesetz vor. Die Tätigkeit eines Betriebsrats während seines Urlaubs liege deshalb außerhalb der Arbeitszeit, urteilten die Richter.