Bonusanspruch geht bei Eigenkündigung verloren

Frankfurt/Main (dpa) – Arbeitnehmer können nach eigener Kündigung grundsätzlich auch rückwirkend Ansprüche auf Bonuszahlungen verlieren. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil festgestellt.

Die Klage eines Bankmanagers auf Zahlung von rund 77 000 Euro Bonusleistungen wies das Gericht ab (Aktenzeichen: 7 Ca 4442/08). Der Manager hatte das Arbeitsverhältnis von sich aus zum 31. Mai 2008 gekündigt. Mit seiner Klage verlangte er bis zu diesem Zeitpunkt die anteilige Zahlung des Jahresbonus für 2008. Die Bank berief sich vor Gericht allerdings mit Erfolg auf eine Regelung, wonach bei einer Eigenkündigung der Anspruch auf Bonuszahlung insgesamt entfalle. Das gelte schon dann, wenn das Fälligkeitsdatum innerhalb der Kündigungsfrist liege.