Bundesarbeitsgericht prüft Altersansprüche der Reichsbahner

Mit den Altersansprüchen ehemaliger Reichsbahner befasst sich heute das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Es geht um die Frage, ob der Rahmen-Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn weiter gültig ist. Nach Ansicht des Klägers wurde der Vertrag bei der Deutschen Einheit in Bundesrecht überführt. Damit seien die erworbenen Ansprüche geschützt.

Ein ehemaliger Beschäftigter der Deutschen Reichsbahn klagt auf Zahlung einer monatlichen Betriebsrente von 128,33 Euro für seine Arbeit beim DDR-Bahnunternehmen zwischen 1961 und 1991. Nach Angaben der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft gibt es etwa 40.000 Betroffene.