Bundestag beschließt Fachprüfung für Notare

Berlin (dpa) – Für Rechtsanwälte, die auch als Notar arbeiten wollen, gelten künftig strengere Vorschriften. Nach dem neuen Gesetz, das der Bundestag am Donnerstagabend (12.2.) verabschiedet hat, müssen sie sich in Zukunft einer speziellen Fachprüfung unterziehen.

Verschärft wurden darüber hinaus die Zulassungsvoraussetzung. So müssen die Bewerber unter anderem nachweisen, dass sie mindestens fünf Jahre tatsächlich als Rechtsanwalt gearbeitet haben. Die bloße Zulassung als Anwalt reicht nicht mehr aus.

Damit billigte der Bundestag einen Gesetzentwurf, den der Bundesrat auf Initiative von sieben Bundesländern auf den Weg gebracht hatte. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004. Damals hatten die Karlsruher Richter entschieden, dass fachspezifische Kenntnisse für die Zulassung als Notar stärker gewichtet werden müssen als die reine Examensnote in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Neben rund 1650 hauptberuflichen Notaren gibt es bundesweit mehr als 8000 Anwälte, die gleichzeitig als Notar zugelassen sind.