Chef darf Fehler nicht mit Lohnkürzung bestrafen

Celle (dpa/tmn) – Machen Beschäftigte einen Fehler bei der Arbeit, kann das teure Folgen haben. Arbeitgeber dürfen in solchen Fällen dem Mitarbeiter aber nicht den Lohn kürzen, um von ihm verschuldete Schäden auszugleichen.

Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Celle hin. Beschäftigte müssten für solche Schäden nur bei grober oder mittlerer Fahrlässigkeit aufkommen: Das gilt zum Beispiel für einen Lkw-Fahrer, der während der Arbeitszeit einen Unfall verursacht hat und dabei besonders leichtfertig war. Das muss ihm der Arbeitgeber allerdings nachweisen können.