Dem Berliner Senat drohen hohe Nachforderungen von Angestellten

Das Land Berlin muss nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt seinen Angestellten möglicherweise bis zu 40 Millionen Euro an Gehältern nachzahlen.

Das Gericht bestätigte einem Bericht der Berliner Morgenpost (Montagausgabe) zufolge, dass das Land jüngere Angestellte diskriminiert hat. Der Senat hofft demnach, dass die Kosten nicht so hoch werden, wie von Arbeitsrechtlern geschätzt.

Die jüngeren Angestellten seien allein aufgrund ihres Alters schlechter bezahlt worden als ältere, als das in Deutschland schon verboten war, heißt es unter Berufung auf das noch nicht veröffentlichte Urteil weiter. Das Land Berlin hatte länger als die anderen Bundesländer an der Bezahlung nach dem alten Bundesangestelltentarif (BAT) festgehalten, nämlich bis 2010. Dieser BAT sah für die Angestellten Gehaltssprünge nach Altersstufen vor. 2006 trat jedoch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft, das Diskriminierungen aufgrund des Alters verbietet.

Bei den möglichen Nachzahlungen geht es also um den Zeitraum von 2006 bis 2010. Die Angestellten müssen ihre Ansprüche bei ihrer jeweiligen Personalstelle geltend machen, wie eine Sprecherin der Senatsinnenverwaltung der Zeitung sagte. Wie viele Arbeitnehmer Geld nachfordern, sei bislang nicht bekannt.