Englisch als Betriebssprache – Nicht ohne Zustimmung

Köln/Frankfurt/Main (dpa/tmn) – In internationalen Unternehmen darf der Chef nicht einfach vorschreiben, dass im Betrieb Englisch gesprochen werden muss. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az.: 5 TaBV 114/08).

Auf dieses Urteil weist der Bund-Verlag in Frankfurt hin. Vielmehr hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht in der Frage, was als Betriebssprache gilt. In dem Fall hatte eine Arbeitgeberin den Mitarbeitern ohne Rücksprache neue Regeln zur Verwendung der englischen Sprache vorgegeben. Das war unzulässig, urteilten die Richter.

Die Chefin habe nicht nur geplant, einzelne Arbeitsanweisungen auf Englisch zu verfassen. Vielmehr sollten Mitarbeiter auch untereinander auf Englisch reden. Damit sei die soziale Ordnung des Betriebes betroffen. Aus diesem Grund stehe den Arbeitnehmervertretern nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht zu.