Erziehungszeiten bei Rente: Auch für andere Berufe

Berlin (dpa/tmn) – Nun auch andere Berufsgruppen: Auch Ärzte, Apotheker und Rechtsanwälte können Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet bekommen.

Solche und ähnliche Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen konnten sich bislang lediglich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, erläutert die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Dadurch sollte eine doppelte Beitragslast verhindert werden. Allerdings wurden Erziehungszeiten während der Befreiung bisher in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht angerechnet.

Das Bundessozialgericht entschied jedoch, dass diese Regelung unzulässig ist. Demnach muss eine Anrechnung erfolgen, wenn die Erziehungszeiten in den jeweiligen Versorgungswerken nicht annähernd gleichwertig wie in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Fragen rund um die Erziehungszeiten beantwortet die Deutsche Rentenversicherung Bund kostenlos unter der Rufnummer 0800/10 00 48 00.