Etwas mehr netto – Sozialversicherungsdaten 2012 im Überblick

Für Arbeitnehmer und andere Pflichtversicherte in den gesetzlichen Sozialkassen ändert sich 2012 nur wenig.

Beschlossen ist nunmehr die Senkung des Rentenbeitragssatzes von 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent. Auf der Gehaltsabrechnung schlägt sich diese aber kaum nieder: Wer im Monat beispielsweise 3.000 Euro brutto verdient, muss ab 1. Januar noch 294 Euro statt bislang 298,50 Euro an die Rentenversicherung abführen.

Da gleichzeitig die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung von 66.000 Euro auf 67.200 Euro in Westdeutschland steigt, müssen sich Versicherte mit hohen Einkommen trotz des niedrigeren Beitragssatzes auf eine etwas höhere Abgabenbelastung einstellen. Bei einem Jahreseinkommen von 68.000 Euro mussten Arbeitnehmer bislang 6.567 Euro pro Jahr an die Rentenkasse abführen (9,95 Prozent von 66.000 Euro), ab kommendem Jahr werden 6.585,60 Euro fällig (9,8 Prozent von 67.200 Euro). In Ostdeutschland bleibt die Beitragsbemessungsgrenze für 2012 unverändert bei 57.600 Euro.

Die Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung bleiben unverändert. Allerdings steigt auch in diesen Versicherungszweigen die Beitragsbemessungsgrenze, nämlich von 66.000 Euro auf 67.200 Euro in der Arbeitslosenversicherung (West) sowie von 44.550 Euro auf 45.900 Euro in der Kranken- und Pflegeversicherung (bundeseinheitlich).

Eine kompakte Übersicht aller Änderungen zum 1. Januar 2012 gibt die Arbeitnehmerkammer Bremen in dem aktualisierten Leitfaden Rechengrößen der Sozialversicherung. Die 14-seitige Broschüre ist im Internet kostenlos erhältlich. (www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik)