Fahrlässiger Führerscheinverlust bringt keine Sperrzeit

Verliert ein Lkw-Fahrer erst seinen Führerschein und dann seinen Job, rechtfertigt das meist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Das gilt aber nicht, wenn der Fahrer seinen Führerschein wegen einer bloß fahrlässigen Verkehrsgefährdung abgeben musste und kein Alkohol im Spiel war, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied.

In dem Fall war einem Lkw-Fahrer der Führerschein entzogen worden, weil er trotz Verbot einen Traktor überholt hatte. Die Richter werteten das Überholmanöver dennoch nicht als groben Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten, da mit dem Entzug der Fahrerlaubnis nicht zwingend zu rechnen gewesen sei. Damit sei auch die Verhängung einer Sperrzeit ungerechtfertigt.

(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juni 2011, AZ: L 3 AL
1315/11)