Fahrtkostenzuschuss für 2007 noch anrechnen lassen

Berlin (dpa/tmn) – Arbeitnehmer können sich Fahrtkostenzuschüsse jetzt noch rückwirkend für 2007 steuerfrei ab dem ersten Entfernungskilometer anrechnen lassen. Das teilt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) unter Berufung aufs Bundesfinanzministerium mit.

Demnach erhalten Arbeitnehmer zu viel entrichtete Abzüge zurück, wenn ihr Arbeitgeber die Zuschüsse aus diesem Zeitraum nachträglich pauschal versteuert. Bereits erstellte Steuerbescheide müssten dann entsprechend geändert werden.

Hintergrund ist die Kürzung der Pendlerpauschale, die das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr für unzulässig erklärt hatte. Seit 2007 stand die Steuervergünstigung für Fahrtkostenzuschüsse nur denjenigen zu, die täglich mehr als 20 Kilometer zur Arbeit fahren mussten. Fahrtkosten für kürzere Strecken waren steuer- und sozialabgabenpflichtig. Ausnahmen gab es nur für Härtefälle. Nachdem diese Regelung gerichtlich gekippt wurde, können Fahrtkostenzuschüsse inzwischen wieder vom ersten Kilometer an steuerfrei gewährt werden.