Finanzwirt muss für weiteres Studium zahlen

Koblenz (dpa) – Ein Finanzbeamter, der sich nach seiner Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt für ein weiteres Hochschulstudium entscheidet, muss Studiengebühren zahlen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Nach Auffassung des Gerichts ist die Ausbildung zum Finanzbeamten an der Fachhochschule als Erststudium zu werten, so dass für weitere Studiengänge eine Gebührenbefreiung nicht mehr in Frage komme (Aktenzeichen: 2 A 10084/09.OVG).

Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Urteil die Klage eines Diplom-Finanzwirts ab. Der Kläger hatte nach seiner Ausbildung zum Finanzbeamten das Jura-Studium aufgenommen. Als er dafür eine Studiengebühr von 650 Euro zahlen sollte, machte er geltend, die Ausbildung an der Fachhochschule für Finanzen in Edenkoben sei kein reguläres Studium. Daher befinde er sich erst jetzt in einem gebührenfreien Erststudium.

Das OVG sah die Rechtslage anders. Ein Finanzbeamter, der die Fachhochschule erfolgreich besucht habe, erhalte ein Diplom. Dabei handele es sich um eine typische Bezeichnung für den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums. In der Praxis zeige sich dies auch daran, dass Absolventen der Fachhochschule in Edenkoben nicht zwangsläufig in der Finanzverwaltung blieben, sondern beispielsweise auch in die freie Wirtschaft wechselten.