Gehaltspfändung ist kein Kündigungsgrund

Hamm (dpa/tmn) – Arbeitgeber dürfen Beschäftigten nicht wegen einer Gehaltspfändung kündigen. Darauf weist die Zeitschrift «der betriebsrat» hin. Auch darf der Betrieb die Mehrkosten, die der Buchhaltung durch die Pfändung entstehen, nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen.

Wird das Gehalt verschuldeter Angestellter gepfändet, belaste das oft das Verhältnis zum Arbeitgeber. Auch wenn die Situation für Betroffene peinlich ist, sollten sie der Zeitschrift zufolge offen mit dem Chef über die Probleme sprechen, um Ärger zu vermeiden.