Geschenk an Kollege kann Kündigung rechtfertigen

Frankfurt/Main (dpa) – Geschenke an Kollegen aus dem Bestand eines Unternehmens können die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen. Dies geht aus einem Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor.

Die Richter wiesen in der Entscheidung die Klage einer Flugbegleiterin gegen ein Luftfahrtunternehmen zurück (AZ 17 Sa 1507/08). Die Stewardess wollte sich bei einer Kollegin mit zwei Flaschen Wein für deren Hilfe während eines vollbesetzten Fluges erkenntlich zeigen. Das Unternehmen vertrat jedoch die Auffassung, die Mitarbeiterin habe sich am Firmenvermögen vergriffen, und kündigte ihr fristlos. Vor Gericht vertrat die Stewardess die Ansicht, kleinere Geschenke aus dem Bordverkauf seien auch in anderen Fällen geduldet worden.

Nach Auffassung des Gerichts hätte die Mitarbeiterin unbedingt die Erlaubnis eines Vorgesetzten einholen müssen. Zudem habe es sich bei den Hilfsleistungen der Kollegin um ganz geringe Tätigkeiten gehandelt. Die Frau, die zufällig auf einem Heimflug an Bord war, habe beispielsweise in einem Fall gedolmetscht. Das Weinpräsent sei daher überzogen gewesen.