Geschenkte Karte für Fußballspiel kann Job kosten

Mainz (dpa/lrs) – Die Annahme einer Eintrittskarte für ein Fußballspiel kann einen Arbeitnehmer den Job kosten. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.

Nach dem Richterspruch gilt dies jedenfalls, wenn das Geschenk nicht von geringem Wert ist und es den Eindruck erwecken kann, der Betroffene sei käuflich (Aktenzeichen: 9 Sa 572/08).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines Personalleiters ab. Der Kläger hatte von einem Personalvermittlungsunternehmen eine Eintrittskarte für ein Bundesligaspiel erhalten. Nach den Feststellungen des Gerichts lag der Wert der Eintrittskarte bei etwa 250 Euro. Der Arbeitgeber kündigte dem Kläger daher unter anderem wegen des Verdachts der Bestechlichkeit.

Das LAG sah die Kündigung als berechtigt an. Allein der Anschein, dass ein führender Mitarbeiter bei seinen Entscheidungen nicht allein die Interessen seines Arbeitgebers vertrete, sei nicht hinnehmbar. Das sogenannte Schmiergeldverbot verlange nicht, dass der Mitarbeiter sich auch tatsächlich habe beeinflussen lassen, argumentierten die Richter.