Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige

Berlin (dpa) – Gesetzlich versicherte Selbstständige werden beim Krankengeld normalen Arbeitnehmern gleichgestellt. Nach einem Bundestagsbeschluss am Freitag (19. Juni) können sie ab der siebten Krankheitswoche anstelle der oftmals teureren «Wahltarife» künftig das gesetzliche Krankengeld beziehen.

Alternativ dazu haben sie aber auch weiterhin die Option, bei ihrer Krankenkasse die zu Jahresbeginn eingeführten Tarife für Selbstständige und Freiberufler in Anspruch zu nehmen.

Einen Krankengeld-Anspruch ab dem ersten Krankheitstag – wie früher – wird es jedoch weiterhin nicht geben, was beim Deutschen Journalisten-Verband (DJV) auf deutliche Kritik stieß. Viele freie Journalisten blieben dadurch ohne ausreichenden Schutz, klagte der DJV-Vorsitzende Michael Konken. Im Gegensatz zu Selbstständigen und Freiberuflern erhalten angestellte Beschäftigte in den ersten sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung.

Seit Einführung des Gesundheitsfonds zu Jahresbeginn kamen Selbstständige nicht mehr automatisch in den Genuss von Krankengeld. Alternativ konnten sie eine private Zusatzversicherung abschließen oder einen sogenannten Krankengeld-Wahltarif bei der gesetzlichen Kasse in Anspruch nehmen. Speziell für ältere Versicherte war dies aber oft sehr teuer. Deshalb sind Alters-Staffelungen beim «Wahltarif» künftig auch untersagt.