Grad der Behinderung unter 50 – Jobhilfen möglich

Bonn (dpa/tmn) – Menschen mit einem Grad der Behinderung unter 50 können von der Arbeitsagentur mit Schwerbehinderten gleichgestellt werden. Darauf weist die Deutsche Behindertenhilfe – Aktion Mensch in Bonn hin.

Voraussetzung ist, dass der Grad der Behinderung (GdB) bei mindestens 30 liegt und die Person aufgrund ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommt oder der bestehende Job durch die Behinderung gefährdet ist.

Mit einer solchen Gleichstellung erlangten Behinderte mit einem GdB zwischen 30 und 50 grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen. Sie haben der Behindertenhilfe zufolge beispielsweise Anspruch auf Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen, Mobilitätshilfen oder eine notwendige Grundausbildung. Außerdem stünden sie unter dem besonderen Kündigungsschutz.

Im Unterschied zu Schwerbehinderten dürften sie aber nicht unentgeltlich im öffentlichen Personennahverkehr reisen, so die Behindertenhilfe. Für sie gebe es außerdem keinen Anspruch auf Zusatzurlaub oder die vorgezogene Altersrente nach Vollendung des 60. Lebensjahres.