Gute Beleuchtung verhindert Unfälle am Arbeitsplatz

Berlin (dpa/tmn) – Besonders im Herbst und Winter sollte auf die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz geachtet werden. Egal ob Büro, Labor oder Werkshalle: Optimale Lichtverhältnisse können dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden.

Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Berlin hin. Die richtige Beleuchtung helfe beispielsweise, Stolper- und Rutschgefahren frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus habe Licht einen wichtigen Einfluss auf die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit. Optimal sei ausreichendes Tageslicht an allen Arbeitsplätzen.

Ist das nicht möglich, muss zusätzliches Licht eingeschaltet werden. In den Arbeitsbereichen sollte die Beleuchtungsstärke grundsätzlich nicht unter 200 Lux liegen. Bei besonderen Gefährdungen wie beim Umgang mit spitzen, scharfen, sich bewegenden oder heißen Gegenständen wird eine Beleuchtungsstärke von mindestens 300 bis 500 Lux empfohlen. Ideal ist, wenn alle Arbeitsbereiche, Verkehrswege und Pausenräume ausreichend beleuchtet sind und in Arbeitsbereichen mit besonderen Anforderungen ans Sehen je nach Art der Tätigkeit Beleuchtungsstärken von 500 Lux bis 1500 Lux erreicht werden.

Das gilt zum Beispiel für sehr feine Montagearbeiten, die Qualitätskontrolle oder bei Büroarbeit. Außerdem sollte der DGUV zufolge die Helligkeitsverteilung in den Räumen ausgewogen und Decke und Wände möglichst hell sein. Wichtig ist auch, störende Blendung und Schatten zu vermeiden sowie Lampen mit einer geeigneten Lichtfarbe und guter Farbwiedergabe zu verwenden.

Eine gute Beleuchtung trägt den Angaben zufolge dazu bei, die Augen zu schonen, vorzeitiger Ermüdung vorzubeugen und die Aufmerksamkeit zu erhalten. Dabei sollte die Beleuchtung auf die jeweilige Arbeit abgestimmt werden. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Sehkraft mit zunehmendem Alter nachlässt und damit die Anforderungen an die Beleuchtung steigen.

Informationen: Weitere Details zu diesem Thema enthält die Berufsgenossenschafts-Regel «Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten» (BGR 131-2 für 6, 50 Euro inkl. Versand). Sie ist erhältlich beim zuständigen Unfallversicherungsträger oder im Internet.