Hausverbot am Jobplatz rechtfertigt keine Kündigung

Frankfurt/Main (dpa) – Ein Hausverbot am Arbeitsplatz rechtfertigt nicht automatisch die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt in einem Urteil entschieden.

Die Richter gaben der Klage eines Angestellten einer Abfertigungsfirma statt und erklärten die fristlose und ordentliche Kündigung für gegenstandslos (AZ 17 Sa 1308/08). Der Arbeitnehmer war auf dem Frankfurter Flughafen für die Abfertigung von Frachtgut verantwortlich. Die Abfertigungsfirma handelte im Auftrag von Lufthansa-Cargo. Nachdem der Mitarbeiter ein Frachtstück nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet hatte, verhängte Lufthansa ein Hausverbot und entzog ihm seinen Dienstausweis. Daraufhin kündigte ihm sein Arbeitgeber.

Laut Urteil hätte das Abfertigungsunternehmen zunächst versuchen müssen, das Hausverbot rückgängig zu machen. Eine Abmahnung sowohl vonseiten der Lufthansa als auch von der Abfertigungsfirma hätte nach Ansicht der Richter nach einem derartigen Verstoß ausgereicht.