Hohe Fehlquote reicht nicht für Kündigung aus

Celle (dpa/tmn) – Fehlen Mitarbeiter länger krank im Job, ist das allein noch kein Kündigungsgrund. Eine Entlassung wegen häufig wiederkehrender oder langanhaltender Krankheiten ist laut Experten nur dann gerechtfertigt, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht.

Eine hohe Fehlquote reiche allein nicht für eine Kündigung aus, erklärt die Rechtsanwaltskammer Celle unter Berufung auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen: 2 AZR 431/98). Demnach sei vielmehr die Prognose darüber entscheidend, wie sich der Gesundheitszustand des Betroffenen innerhalb der folgenden zwei Jahre voraussichtlich entwickeln wird. Der Arbeitgeber müsse außerdem belegen können, dass die Erkrankung des Mitarbeiters die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigt.

Davon sei bei einer dauernden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zwar auszugehen. Es bleibe aber zu prüfen, ob es nicht andere zumutbare Mittel als eine Kündigung gibt, um den Ausfall zu kompensieren – zum Beispiel, übergangsweise eine Aushilfe einzustellen.