Im Bewerbungsgespräch ist Lügen manchmal erlaubt

Marburg/Bochum (dpa/tmn) – Im Vorstellungsgespräch sind manche Fragen verboten. Stellt der Personaler sie trotzdem, müssen Bewerber nicht die Wahrheit sagen. «Man hat bei unzulässigen Fragen ein Recht zur Lüge», erläutert Hans Gottlob Rühle vom Arbeitsgericht Marburg.

«Die Rechtsprechung sagt ganz klar, dass man in solchen Situationen schwindeln darf. Man könnte es als eine Art Notwehr bezeichnen», sagte Rühle der Zeitschrift «Unicum Beruf».

Fragen zur Familienplanung sind zum Beispiel tabu. Eine Frau muss also nicht zugeben, dass sie schwanger ist. Auch aus der Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft darf einem Bewerber kein Strick gedreht werden.

Im Fall von Religionen oder Parteien ist es etwas komplizierter: In der Regel geht zwar auch das den Arbeitgeber nichts an. Doch zumindest bei kirchlichen Arbeitgebern ist die Frage nach der Konfession zulässig. Ebenso dürfen Parteiorganisationen nach der politischen Anschauung des Bewerbers fragen.