In Rotlicht-Delikt verwickelt: Kündigung möglich

Hamm/Berlin (dpa/tmn) – Sind Arbeitnehmer in ein Delikt im Rotlichtmilieu verwickelt, haben sie nicht nur Ärger mit der Polizei – es kann sie auch den Job kosten. So darf zum Beispiel eine Stadt einem Mitarbeiter kündigen, der wegen Zuhälterei verurteilt wurde.

Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm hervor (Az.: 17 Sa 1567/08), auf die die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hinweist. In dem Fall war ein bei einer Kommune beschäftigter Straßenbauer wegen Zuhälterei und Körperverletzung verurteilt worden. Daraufhin wurde ihm gekündigt, weil er durch sein Vergehen dem Ruf der Stadt geschadet habe. Dagegen klagte er – allerdings ohne Erfolg. Die Richter hielten seine Entlassung für zulässig, weil er die Interessen seines Arbeitgebers schwerwiegend beeinträchtigt habe.

Zwar sei ihm nicht anzulasten, dass die Presse über das Verfahren berichtet hatte und der Fall dadurch auch auf die Stadt zurückfiel. Allerdings hatte der Mann angegeben, dass ihn nur das zu geringe Entgelt der Kommune zu seiner illegale Tätigkeit im Rotlichtmilieu verleitet habe. Damit habe der Mann seine Rücksichtnahmepflichten gegenüber der Stadt verletzt, so die Richter. Aus diesem Grund sei es der Stadt nicht zuzumuten, den Mann weiter zu beschäftigen.

Informationen: Deutsche Anwaltauskunft, Telefon: 01805/18 18 05 für 14 Cent/Minute