Job wegen vier Maultaschen in Gefahr

Radolfzell (dpa) – Wegen der Mitnahme von vier Maultaschen muss eine Altenpflegerin aus Konstanz um ihren Job bangen. Am Dienstag (22. September) begann in Radolfzell der Arbeitsgerichtsprozess.

Die Frau wehrt sich mit dieser Klage gegen die fristlose Kündigung durch ihren Arbeitgeber, die Konstanzer Spitalstiftung. Die Altenpflegerin argumentiert, die Maultaschen seien beim Abendessen übriggeblieben. Die städtische Stiftung sagt dagegen, die Mitnahme von Verpflegung sei ausdrücklich nicht gestattet und spricht von Diebstahl. Weil ein Gütetermin scheiterte, muss nun das Arbeitsgericht entscheiden. Auch wegen geringer Vergehen wird Arbeitnehmern mitunter fristlos gekündigt – einige weitere Beispiele:

– September 2009: Ein Bäcker bestreicht am Arbeitsplatz ein gekauftes Brötchen mit firmeneigener Paste im Wert von vermutlich unter zehn Cent – nach seiner Darstellung, um sie abzuschmecken. Sein Arbeitgeber wertet das als Diebstahl und wirft ihn raus. Das Landesarbeitsgericht Hamm hebt die fristlose Kündigung durch die Bäckereikette aber als unverhältnismäßig auf.

– Juli 2009: Der Streit um die gekündigte Supermarkt-Kassiererin «Emmely» geht in die höchste Instanz. Wegen grundlegender Bedeutung des Falls lässt das Bundesarbeitsarbeitsgericht in Erfurt ein Revisionsverfahren zu. Der unter ihrem Spitznamen bundesweit bekanntgewordenen Berlinerin war nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt worden. Sie soll zwei Pfandmarken im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen haben.

– Juli 2009: Ein Prozess um drei angeblich gestohlene Brötchen endet mit einem Vergleich. Das Arbeitsgericht Heilbronn hebt die Kündigung einer 59 Jahre alten Küchenhilfe eines Krankenhauses zwar nicht auf. Die Klinik wirft der Frau aber nicht länger Diebstahl vor und zahlt ihr Gehalt noch bis Ende September.

– Juli 2009: Eine Abfallentsorgungsfirma in Mannheim kündigt einem Mitarbeiter fristlos, weil der Vater zweier Töchter ein Reisekinderbett aus dem Müll mit nach Hause genommen hatte. Eine Kündigung sei unverhältnismäßig, urteilt das Arbeitsgericht Mannheim.

– Februar 2009: Wegen eines Fehlbetrags von 1,36 Euro in der Kasse wird eine Bäckereiverkäuferin in Friedrichshafen am Bodensee fristlos entlassen. Nach einem Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts Ravensburg erhält sie eine ordentliche Kündigung.

– Januar 2006: Ein Arbeiter hatte Aluminiumreste aus seinem Betrieb mitgehen lassen und an ein Recyclingunternehmen verkauft. Das Argument, es habe sich um Abfall gehandelt, überzeugt das Landesarbeitsgericht Mainz nicht. Es weist die Kündigungsschutzklage ab.

– Mai 2005: Das Zerreißen von drei Briefen wird einem Postboten zum Verhängnis. Das hessische Landesarbeitsgericht bestätigt seine fristlose Entlassung. Der Briefträger hatte sein Verhalten mit einem «Blackout» angesichts privater Probleme begründet.