Jobangebot darf sich nicht nur an Berufsanfänger richten

Erfurt/Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Arbeitgeber dürfen Stellenangebote nicht ohne weiteres nur auf Berufseinsteiger zuschneiden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az.: 1 ABR 47/08), auf das der Bund-Verlag in Frankfurt hinweist.

Demnach gilt es als Altersdiskriminierung, wenn eine Stelle ohne sachlichen Grund nur für Berufsanfänger angeboten wird. Denn dadurch werden Bewerber mit längerer Berufserfahrung benachteiligt, die in der Regel älter sind als Neulinge in der Arbeitswelt.

In dem Fall hatte eine Firma intern eine Stelle für Mitarbeiter im ersten Berufsjahr ausgeschrieben. Als Grund nannte der Arbeitgeber das von ihm vorgegebene Personalbudget. Das sei aber kein ausreichender Grund für eine solche Einschränkung gewesen, urteilten die Richter. Die Stellenausschreibung habe daher gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.