Jobs in Semesterferien: Rentenabgabe-Regel beachten

Berlin (dpa/tmn) – Studenten dürfen in den Semesterferien nicht zu viel jobben, damit ihr Verdienst abgabenfrei bleibt. Wer maximal zwei Monate am Stück oder 50 Tage im Kalenderjahr arbeitet, muss keine Sozialversicherungsabgaben leisten.

Das erläutert Ulrich Theil von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. «Diese von vornherein zeitlich befristeten Aushilfsjobs haben den Vorteil, dass es für diese Zeit keine Verdienstbeschränkungen gibt, auch die Arbeitszeit spielt keine Rolle.» Studenten können im Gegensatz zum Semester also auch mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.

Wer sowohl in den Semesterferien im Frühjahr als auch im Herbst jobbt, muss allerdings beachten, dass die jeweiligen Arbeitseinsätze zusammengerechnet werden. Wer dadurch im Kalenderjahr insgesamt auf mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage kommt, muss mindestens Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Bei längeren Überschreitungen könnten die Jobs auch komplett sozialversicherungspflichtig werden.