Kassiererin missbraucht Kunden-Bonus: Kündigung

Frankfurt (dpa/lhe) – Die fristlose Kündigung einer Kaufhaus-Kassiererin, die sich in größerem Umfang Bonus-Punkte von Kunden zugeschanzt hatte, ist vom hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt für zulässig erklärt worden.

Die Richter wiesen damit in ihrem Urteil in zweiter Instanz die Klage der Arbeitnehmerin gegen die Warenhauskette zurück (AZ 9 Sa 1075/08). Die Kassiererin bezog auf bequemem Wege einen Zusatzverdienst: Hatte ein Kunde keine Bonuskarte, schob sie nach dessen Bezahlung einfach ihre eigene oder die ihrer Tochter in den Schlitz. Auf diese Weise buchte sie innerhalb von 13 Monaten Bonuspunkte im Wert von fast 5000 Euro auf ihr Guthabenkonto. Vor Gericht vertrat sie die Ansicht, es sei von dem Kaufhaus geduldet worden, dass sich Mitarbeiter die von den Kunden nicht abgerufenen Bonuspunkte auf die eigene Karte buchen.

Das Gericht vertrat diese Auffassung jedoch nicht: Vollendete oder auch nur versuchte Eigentums- und Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers seien grundsätzlich ein Anlass zur fristlosen Kündigung. So habe ein Bonussystem schließlich nur den Zweck, die Kunden an das Unternehmen zu binden und zu Folgekäufen anzureizen, nicht aber die eigenen Mitarbeiter auf Kosten des Unternehmens zu bereichern.